Der Bundestag hat am 22.09.2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“
verabschiedet. Darin befindet sich auch eine Regelung, die für Ihre Vereinsgastronomie interessant ist:
Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, sollen im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.