Verwirklichung begünstigter Zwecke im Ausland: Neuer Erlass

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat einen neuen Erlass zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland herausgegeben. Im Mittelpunkt stehen die Mittelverwendung im Ausland durch inländische Körperschaften und die Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke, durch
ausländische Körperschaften (FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 01.03.2022, Az. 42 – S 0170 – 220).