Der Förderverein des Kindergartens verkauft Getränke bei einem Fest, ist dann Umsatzsteuer anzugeben?

Vereinsplatz WND

Jetzt stellt sich die Frage, ob man Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz < 22.000 Euro UND Jahresumsatz unter 50.000 Euro) ist, dann hat man mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, ansonsten ja.

Das sind Aufmerksamkeiten, sofern nichts zugezahlt werden muss ist dies als Ausgabe dem ideellen Bereich zugeordnet werden, sobald eine Zuzahlung erfolgt wäre diese als Einnahme zu erfassen.

Alles in den ideellen Bereich.

Wirtschaftsbereich darf nicht auf dauerhaft von den anderen Bereichen gesponsert werden.

Kauf von Spielzeug ist ideeller Bereich.
Bastelmaterial kaufen und verkaufen ist Wirtschaftsbereich.
Spende ideeller Bereich.
Verkauf von Kuchen ist Wirtschaftsbereich.

Nein, die Beiträge müssen den Bereichen händig zugeordnet werden.

Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden die tatsächlichen Ein- und Ausgaben aufgezeichnet. Bei Buchführungspflicht muss genau abgegrenzt werden.

Ist der Mitgliederbereich, Mitgliedsbeiträge, Verbandsbeiträge alles was der Vereinszweck darstellt.

Ja, kann man machen. Bei Nutzung einer Software gibt diese dies vor. Wer Buchhaltung macht sollte einen Kontenrahmenplan haben.

Solange die Einnahmen über die Bank laufen und aus dem Text der Überweisung eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich handelt, dient der Bankauszug als Beleg.
Sollte jedoch wie bei einer Barzahlung nicht erkennbar sein, um welchen Vorgang es sich handelt, kann ein Eigenbeleg geschrieben werden.
In der Regel gibt man natürlich eine Quittung, wenn man Bargeld erhält und vermerkt darauf, von wem man das Geld für welchen Zweck bekommen hat

-KPW-