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Datenschutz
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FAQ: Datenschutz
Dürfen weiterhin Meldungen, z.B. zu Erfolgen unserer Mitglieder bei Turnieren, über die Mitgliederversammlung oder Ähnliches mit personenbezogenen Daten ohne Einwilligung veröffentlichen?
Darf die Übungsleiterabrechnung noch online erstellen und per Mail versenden?
Darf der Verein die Teilnehmer an meinen Übungsstunden noch über eine Excel-Tabelle auf meinem PC verwalten?
Dürfen wir im Rahmen der DSGVO noch Namen in Ergebnislisten veröffentlichen?
Reicht ein allgemeiner Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit persönlichen Daten der Mitglieder als Einwilligung?
Eine Vielzahl unserer Mitglieder will der Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten nicht zustimmen. Was können wir tun?
Findet die DSGVO auch Anwendung auf Fotos, die wir auf unserer Vereinshomepage veröffentlichen?
Brauchen wir in unserem Verein einen Datenschutzbeauftragten? Wie finden wir diesen?
Müssen Bestandsmitglieder rückwirkend neu informiert werden?
Welche Regelungen muss der Verein in die Satzung hinsichtlich des Datenschutzes aufnehmen, oder genügt eine Regelung in einer nebenstehenden Datenschutzordnung?
Haftet der (ehrenamtliche) Datenschutzbeauftragte persönlich?
Darf der Verein persönliche Daten seiner Mitglieder auf der Vereins-Homepage veröffentlichen? Zum Beispiel Namen, Alter und Erfolge bei Wettbewerben?
Benötigt ein Verband, der die personenbezogenen Daten der Mitglieder seiner Mitgliedsvereine verarbeitet ebenfalls die schriftliche Einwilligung aller einzelnen Personen?
Dürfen nur Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Der Förderverein des Kindergartens verkauft Getränke bei einem Fest, ist dann Umsatzsteuer anzugeben?
Wenn wir für den Verein arbeiten und einen Kaffee oder ein Bier trinken, muss das alles extra eingetragen werden, oder reicht es am Ende des Monats einen Betrag anzugeben?
Trainingslager für Kinder hat verschiedene Ausgaben wie Essen, Getränke, etc. Wo werden diese Positionen verbucht?
Gibt es Bereiche, die sich nicht ausgleichen dürfen?
Der Förderverein Kindergarten kauft Spielzeug oder Bastelmaterial. In welchem Bereich wäre dies zuzuordnen? Wäre ein Verkaufstand bei einem Fest (Kuchen) Zweckbetrieb oder Wirtschaftsbetrieb? Wo werden Spenden zugeordnet?
Die Zuordnung der Beträge in einer Excel-Tabelle erfolgt „händig“. Es besteht keine Verknüpfung zu den Bereichen, oder?
Was ist mit Rechnungen, die im neuen Jahr kommen, jedoch dem alten Jahr wirtschaftlich zuzuordnen sind?
Was bedeutet ideeller Bereich?
Ist es wie in der kaufmännischen Buchhaltung? Ist es ratsam, einen Kontenrahmenplan zu erstellen?
Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen. Bei den Ausgaben ist das ganz klar, aber wie ist das mit Einnahmen? Ich bekomme bsp. bei einer Beitragseinzahlung eines Mitgliedes keinen Beleg, oder bei einer Spende schickt mir der Spender meistens keine Info, etc. Muss ich dann für alle jeweils einen „Eigenbeleg“ ausstellen?
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