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FAQ: Datenschutz
Dürfen weiterhin Meldungen, z.B. zu Erfolgen unserer Mitglieder bei Turnieren, über die Mitgliederversammlung oder Ähnliches mit personenbezogenen Daten ohne Einwilligung veröffentlichen?
Darf die Übungsleiterabrechnung noch online erstellen und per Mail versenden?
Darf der Verein die Teilnehmer an meinen Übungsstunden noch über eine Excel-Tabelle auf meinem PC verwalten?
Dürfen wir im Rahmen der DSGVO noch Namen in Ergebnislisten veröffentlichen?
Reicht ein allgemeiner Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit persönlichen Daten der Mitglieder als Einwilligung?
Eine Vielzahl unserer Mitglieder will der Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten nicht zustimmen. Was können wir tun?
Findet die DSGVO auch Anwendung auf Fotos, die wir auf unserer Vereinshomepage veröffentlichen?
Brauchen wir in unserem Verein einen Datenschutzbeauftragten? Wie finden wir diesen?
Müssen Bestandsmitglieder rückwirkend neu informiert werden?
Welche Regelungen muss der Verein in die Satzung hinsichtlich des Datenschutzes aufnehmen, oder genügt eine Regelung in einer nebenstehenden Datenschutzordnung?
Haftet der (ehrenamtliche) Datenschutzbeauftragte persönlich?
Darf der Verein persönliche Daten seiner Mitglieder auf der Vereins-Homepage veröffentlichen? Zum Beispiel Namen, Alter und Erfolge bei Wettbewerben?
Benötigt ein Verband, der die personenbezogenen Daten der Mitglieder seiner Mitgliedsvereine verarbeitet ebenfalls die schriftliche Einwilligung aller einzelnen Personen?
Dürfen nur Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Das müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten
Zweckbetriebszuordnung ist für Sportlerbesteuerung irrelevant
Mildtätige Zwecke müssen in der Satzung klar benannt sein
Vereinsgastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch 2023
Umfasst eine Vorsorgevollmacht die Stimmrechtsübertragung?
Darf der Vorstand Auskünfte verweigern?
Verwirklichung begünstigter Zwecke im Ausland: Neuer Erlass
Kein Schutz bei Hilfeleistungen von Eltern im Sportverein
Besonderer Vertreter: Satzungsanforderung darf ungenau sein
Einfache Mitglieder haben regelmäßig kein Beschwerderecht
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