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Satzung & Satzungsänderung
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FAQ: Satzung & Satzungsänderung
Sind Beschlüsse in der Mitgliederversammlung ungültig, wenn ein Nichtmitglied mit abgestimmt hat?
Wie kann zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden, wenn der vertretungsberechtigte Vorstand nicht mehr im Amt ist?
Kann der zur Mitgliederversammlung einladende Vorstand vor der Versammlung Punkte von der Tagesordnung streichen?
Müssen das Finanzamt sowie das Amtsgericht vor einer Satzungsänderung einen Satzungsentwurf erhalten?
Muss ein Verein zwingend Kassenprüfer bestimmen? Bei Mehrspartenvereinen: Müssen die Kassenprüfer des Hauptvereins auch die Kassen der einzelnen Sparten prüfen?
Müssen nicht besetzte Vorstandsämter aus der Satzung gestrichen werden?
Muss die Vereinssatzung nach einer Änderung beim Vereinsregister angemeldet werden? Wann ist die Satzungsänderung gültig?
Muss bei jeder Änderung des Vorstandes eine geänderte Satzung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden?
Muss in der Satzung geregelt werden, wer Zugriff auf Daten der Mitgliederdatenbank erhalten darf? Muss dies an bestimmte Vorstandsämter gebunden sein?
Besonderer Vertreter: Satzungsanforderung darf ungenau sein
Ist es möglich, durch eine Satzungsregelung Abteilungen eines Vereins finanziell bzw. steuerrechtlich vom Hauptverein abzugrenzen – insbesondere hinsichtlich der Haftung des Hauptvorstands für die finanziellen Fehler von Abteilungsvorständen?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Das müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten
Zweckbetriebszuordnung ist für Sportlerbesteuerung irrelevant
Mildtätige Zwecke müssen in der Satzung klar benannt sein
Vereinsgastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch 2023
Umfasst eine Vorsorgevollmacht die Stimmrechtsübertragung?
Darf der Vorstand Auskünfte verweigern?
Verwirklichung begünstigter Zwecke im Ausland: Neuer Erlass
Kein Schutz bei Hilfeleistungen von Eltern im Sportverein
Besonderer Vertreter: Satzungsanforderung darf ungenau sein
Einfache Mitglieder haben regelmäßig kein Beschwerderecht
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