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Satzung & Satzungsänderung
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FAQ: Satzung & Satzungsänderung
Sind Beschlüsse in der Mitgliederversammlung ungültig, wenn ein Nichtmitglied mit abgestimmt hat?
Wie kann zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden, wenn der vertretungsberechtigte Vorstand nicht mehr im Amt ist?
Kann der zur Mitgliederversammlung einladende Vorstand vor der Versammlung Punkte von der Tagesordnung streichen?
Müssen das Finanzamt sowie das Amtsgericht vor einer Satzungsänderung einen Satzungsentwurf erhalten?
Muss ein Verein zwingend Kassenprüfer bestimmen? Bei Mehrspartenvereinen: Müssen die Kassenprüfer des Hauptvereins auch die Kassen der einzelnen Sparten prüfen?
Müssen nicht besetzte Vorstandsämter aus der Satzung gestrichen werden?
Muss die Vereinssatzung nach einer Änderung beim Vereinsregister angemeldet werden? Wann ist die Satzungsänderung gültig?
Muss bei jeder Änderung des Vorstandes eine geänderte Satzung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden?
Muss in der Satzung geregelt werden, wer Zugriff auf Daten der Mitgliederdatenbank erhalten darf? Muss dies an bestimmte Vorstandsämter gebunden sein?
Ist es möglich, durch eine Satzungsregelung Abteilungen eines Vereins finanziell bzw. steuerrechtlich vom Hauptverein abzugrenzen – insbesondere hinsichtlich der Haftung des Hauptvorstands für die finanziellen Fehler von Abteilungsvorständen?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Der Förderverein des Kindergartens verkauft Getränke bei einem Fest, ist dann Umsatzsteuer anzugeben?
Wenn wir für den Verein arbeiten und einen Kaffee oder ein Bier trinken, muss das alles extra eingetragen werden, oder reicht es am Ende des Monats einen Betrag anzugeben?
Trainingslager für Kinder hat verschiedene Ausgaben wie Essen, Getränke, etc. Wo werden diese Positionen verbucht?
Gibt es Bereiche, die sich nicht ausgleichen dürfen?
Der Förderverein Kindergarten kauft Spielzeug oder Bastelmaterial. In welchem Bereich wäre dies zuzuordnen? Wäre ein Verkaufstand bei einem Fest (Kuchen) Zweckbetrieb oder Wirtschaftsbetrieb? Wo werden Spenden zugeordnet?
Die Zuordnung der Beträge in einer Excel-Tabelle erfolgt „händig“. Es besteht keine Verknüpfung zu den Bereichen, oder?
Was ist mit Rechnungen, die im neuen Jahr kommen, jedoch dem alten Jahr wirtschaftlich zuzuordnen sind?
Was bedeutet ideeller Bereich?
Ist es wie in der kaufmännischen Buchhaltung? Ist es ratsam, einen Kontenrahmenplan zu erstellen?
Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen. Bei den Ausgaben ist das ganz klar, aber wie ist das mit Einnahmen? Ich bekomme bsp. bei einer Beitragseinzahlung eines Mitgliedes keinen Beleg, oder bei einer Spende schickt mir der Spender meistens keine Info, etc. Muss ich dann für alle jeweils einen „Eigenbeleg“ ausstellen?
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