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Beschäftigungsverhältnisse im Verein
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FAQ: Beschäftigungsverhältnisse im Verein
Ist einem Übungsleiter im Verein der Mindestlohn zu zahlen? Muss dafür ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden oder gilt es ab dem Beschluss, dass eine Person für seine Tätigkeit bezahlt werden soll?
Kann einem Übungsleiter neben der Übungsleiterpauschale zusätzlich ein Auslagenersatz gezahlt werden?
Was ist die Übungsleiterpauschale und warum braucht der Verein hierzu jedes Jahr eine Bestätigung von seinen Übungsleitern?
Muss der Verein mit seinen Übungsleitern, wenn diese ehrenamtlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale tätig sind, einen Vertrag schließen?
Übungsleiterverträge zielgerichtet gestalten:
Rechtsprechung bestätigt DOSB -Mustervertrag
Unser Verein möchte Vorstandsmitgliedern ggf. eine Ehrenamtspauschale zahlen – muss dies in der Satzung geregelt werden?
Müssen Trainer bzw. Übungsleiter im Verein zwingend über eine Lizenz verfügen?
Wann darf einem Vorstandsmitglied oder anderen im Verein tätigen Personen eine Vergütung (z.B. im Rahmen der Ehrenamtspauschale) gezahlt werden?
Darf eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter unter 18 Jahren eine Jugend- bzw. Kindergruppe leiten oder trainieren? Muss eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend sein?
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Das müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten
Bezahlte Sportler: Vergütungsgrenze beträgt jetzt 520 Euro
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Satzungsänderung mit Vorstandswahl
Mitgliederdaten: Wann haben Mitglieder
Anspruch auf eine Liste der Mitglieder-E-Mails?
Neuregelung zur hybriden und virtuellen Mitgliederversammlung:
Warum Satzungsregelungen weiterhin wichtig sind
Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen:
So sieht die gesetzliche Neuregelung aus
Übungsleiterverträge zielgerichtet gestalten:
Rechtsprechung bestätigt DOSB -Mustervertrag
Veröffentlichung von Fotos auf der Vereinshomepage:
Wann benötigen Sie Einwilligungen?
Sondergebühren für bestimmte Zahlungsformen
Anforderungen bei einem Minderheitenbegehren
Bezahlte Sportler: Vergütungsgrenze beträgt jetzt 520 Euro
Satzung: Regel- und Sonderbeiträge richtig abgrenzen
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