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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Beschäftigungsverhältnisse im Verein
FAQ: Beschäftigungsverhältnisse im Verein
Ehrenamtspauschale: Ist die Satzungsregelung immer notwendig?
Wie hoch ist die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler ?
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Was müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten?
Darf eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter unter 18 Jahren eine Jugend- bzw. Kindergruppe leiten oder trainieren? Muss eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend sein?
Wann darf einem Vorstandsmitglied oder anderen im Verein tätigen Personen eine Vergütung (z.B. im Rahmen der Ehrenamtspauschale) gezahlt werden?
Muss der Verein mit seinen Übungsleitern, wenn diese ehrenamtlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale tätig sind, einen Vertrag schließen?
Müssen Trainer bzw. Übungsleiter im Verein zwingend über eine Lizenz verfügen?
Unser Verein möchte Vorstandsmitgliedern ggf. eine Ehrenamtspauschale zahlen – muss dies in der Satzung geregelt werden?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Mitgliederversammlung: Wie genau muss eine geplante Satzungsänderung in der Einladung angegeben werden?
Welche vier Punkte prüfen Betriebsprüfer am häufigsten?
Wie läuft die Betriebsprüfung ab?
Ist eine steuerbefreiende Selbstanzeige – sinnhaft?
Was ist das Ziel einer Betriebsprüfung?
Betriebsprüfung – wieso, weshalb, warum?
Was ist das Zuwendungsempfängerregister?
Wann werden Satzungsänderungen wirksam?
Ehrenamtspauschale: Ist die Satzungsregelung immer notwendig?
Ab wieviel Jahren kann ich in den Vorstand eines Vereins?
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