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Beschäftigungsverhältnisse im Verein
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FAQ: Beschäftigungsverhältnisse im Verein
Ist einem Übungsleiter im Verein der Mindestlohn zu zahlen? Muss dafür ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden oder gilt es ab dem Beschluss, dass eine Person für seine Tätigkeit bezahlt werden soll?
Kann einem Übungsleiter neben der Übungsleiterpauschale zusätzlich ein Auslagenersatz gezahlt werden?
Was ist die Übungsleiterpauschale und warum braucht der Verein hierzu jedes Jahr eine Bestätigung von seinen Übungsleitern?
Muss der Verein mit seinen Übungsleitern, wenn diese ehrenamtlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale tätig sind, einen Vertrag schließen?
Unser Verein möchte Vorstandsmitgliedern ggf. eine Ehrenamtspauschale zahlen – muss dies in der Satzung geregelt werden?
Müssen Trainer bzw. Übungsleiter im Verein zwingend über eine Lizenz verfügen?
Wann darf einem Vorstandsmitglied oder anderen im Verein tätigen Personen eine Vergütung (z.B. im Rahmen der Ehrenamtspauschale) gezahlt werden?
Darf eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter unter 18 Jahren eine Jugend- bzw. Kindergruppe leiten oder trainieren? Muss eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend sein?
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Das müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Das müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten
Zweckbetriebszuordnung ist für Sportlerbesteuerung irrelevant
Mildtätige Zwecke müssen in der Satzung klar benannt sein
Vereinsgastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch 2023
Umfasst eine Vorsorgevollmacht die Stimmrechtsübertragung?
Darf der Vorstand Auskünfte verweigern?
Verwirklichung begünstigter Zwecke im Ausland: Neuer Erlass
Kein Schutz bei Hilfeleistungen von Eltern im Sportverein
Besonderer Vertreter: Satzungsanforderung darf ungenau sein
Einfache Mitglieder haben regelmäßig kein Beschwerderecht
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