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Beschäftigungsverhältnisse im Verein
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FAQ: Beschäftigungsverhältnisse im Verein
Ist einem Übungsleiter im Verein der Mindestlohn zu zahlen? Muss dafür ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden oder gilt es ab dem Beschluss, dass eine Person für seine Tätigkeit bezahlt werden soll?
Kann einem Übungsleiter neben der Übungsleiterpauschale zusätzlich ein Auslagenersatz gezahlt werden?
Was ist die Übungsleiterpauschale und warum braucht der Verein hierzu jedes Jahr eine Bestätigung von seinen Übungsleitern?
Muss der Verein mit seinen Übungsleitern, wenn diese ehrenamtlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale tätig sind, einen Vertrag schließen?
Unser Verein möchte Vorstandsmitgliedern ggf. eine Ehrenamtspauschale zahlen – muss dies in der Satzung geregelt werden?
Müssen Trainer bzw. Übungsleiter im Verein zwingend über eine Lizenz verfügen?
Wann darf einem Vorstandsmitglied oder anderen im Verein tätigen Personen eine Vergütung (z.B. im Rahmen der Ehrenamtspauschale) gezahlt werden?
Darf eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter unter 18 Jahren eine Jugend- bzw. Kindergruppe leiten oder trainieren? Muss eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend sein?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Der Förderverein des Kindergartens verkauft Getränke bei einem Fest, ist dann Umsatzsteuer anzugeben?
Wenn wir für den Verein arbeiten und einen Kaffee oder ein Bier trinken, muss das alles extra eingetragen werden, oder reicht es am Ende des Monats einen Betrag anzugeben?
Trainingslager für Kinder hat verschiedene Ausgaben wie Essen, Getränke, etc. Wo werden diese Positionen verbucht?
Gibt es Bereiche, die sich nicht ausgleichen dürfen?
Der Förderverein Kindergarten kauft Spielzeug oder Bastelmaterial. In welchem Bereich wäre dies zuzuordnen? Wäre ein Verkaufstand bei einem Fest (Kuchen) Zweckbetrieb oder Wirtschaftsbetrieb? Wo werden Spenden zugeordnet?
Die Zuordnung der Beträge in einer Excel-Tabelle erfolgt „händig“. Es besteht keine Verknüpfung zu den Bereichen, oder?
Was ist mit Rechnungen, die im neuen Jahr kommen, jedoch dem alten Jahr wirtschaftlich zuzuordnen sind?
Was bedeutet ideeller Bereich?
Ist es wie in der kaufmännischen Buchhaltung? Ist es ratsam, einen Kontenrahmenplan zu erstellen?
Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen. Bei den Ausgaben ist das ganz klar, aber wie ist das mit Einnahmen? Ich bekomme bsp. bei einer Beitragseinzahlung eines Mitgliedes keinen Beleg, oder bei einer Spende schickt mir der Spender meistens keine Info, etc. Muss ich dann für alle jeweils einen „Eigenbeleg“ ausstellen?
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