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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Beschäftigungsverhältnisse im Verein
FAQ: Beschäftigungsverhältnisse im Verein
Ehrenamtspauschale: Ist die Satzungsregelung immer notwendig?
Wie hoch ist die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler ?
Mindestlohn liegt bei zwölf Euro pro Stunde. Was müssen gemeinnützige Vereine jetzt beachten?
Darf eine Übungsleiterin / ein Übungsleiter unter 18 Jahren eine Jugend- bzw. Kindergruppe leiten oder trainieren? Muss eine Aufsichtsperson über 18 Jahren anwesend sein?
Wann darf einem Vorstandsmitglied oder anderen im Verein tätigen Personen eine Vergütung (z.B. im Rahmen der Ehrenamtspauschale) gezahlt werden?
Muss der Verein mit seinen Übungsleitern, wenn diese ehrenamtlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale tätig sind, einen Vertrag schließen?
Müssen Trainer bzw. Übungsleiter im Verein zwingend über eine Lizenz verfügen?
Unser Verein möchte Vorstandsmitgliedern ggf. eine Ehrenamtspauschale zahlen – muss dies in der Satzung geregelt werden?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Muss der komplette Vorstand für den verursachten Schaden eines Einzelnen haften?
Wie verhält es sich mit Haftung des Vorstandes?
Kann in der Satzung geregelt werden, dass der Vorstand eine Vergütung bekommt?
Kann der Vorstand eine Vergütung erhalten?
Welche Einladungsfrist muss für eine Vorstandssitzung eingehalten werden?
Kann man Beschlüsse immer fassen?
Wer kann im Vorstand Beschlüsse fassen?
Wer vertritt einen Vorstand aus mehreren Personen?
Wieviel Personen muss ein Vorstand haben?
Können für Mitgliedbeiträge Spendenquittungen ausgestellt werden?
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