Hat das Finanzamt bisher zur Überprüfung der Steuererklärung oder -anmeldung eine Rechnung angefordert, so hat der Verein diese typischerweise in Kopie vorgelegt oder als PDF übersandt.
Das hat sich ab 2025 geändert: Handelt es sich bei der angeforderten Rechnung um eine ERechnung,
ist der strukturierte Datensatz zu übermitteln. Das ist nun über ELSTER möglich.