Die Notenliteratur kann drei Bereiche umfassen:
Ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Da davon auszugehen ist, dass der Verein aus Spaß an der Freud musiziert (für sich und kostenlos für andere Vereine) und die eigenen Konzerte gegen Entgelt (Zweckbetrieb) und ein Engagement durch einen Dritten gegen Bezahlung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) sich in Grenzen halten, ist das Notenmaterial idR dem ideellen Bereich zuzuordnen.
Ehrenamtspauschalen für 2020 sind als Barzahlungen möglich, solange die Kasse 2022 noch nicht abgeschlossen wurde.
Ist das Wirtschaftsjahr beendet, können diese nicht für ein Jahr davor rückwirkend gezahlt werden.