Der Förderverein des Kindergartens verkauft Getränke bei einem Fest, ist dann Umsatzsteuer anzugeben?

Jetzt stellt sich die Frage, ob man Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz < 22.000 Euro UND Jahresumsatz unter 50.000 Euro) ist, dann hat man mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, ansonsten ja.

Wenn wir für den Verein arbeiten und einen Kaffee oder ein Bier trinken, muss das alles extra eingetragen werden, oder reicht es am Ende des Monats einen Betrag anzugeben?

Das sind Aufmerksamkeiten, sofern nichts zugezahlt werden muss ist dies als Ausgabe dem ideellen Bereich zugeordnet werden, sobald eine Zuzahlung erfolgt wäre diese als Einnahme zu erfassen.

Trainingslager für Kinder hat verschiedene Ausgaben wie Essen, Getränke, etc. Wo werden diese Positionen verbucht?

Alles in den ideellen Bereich.

Gibt es Bereiche, die sich nicht ausgleichen dürfen?

Wirtschaftsbereich darf nicht auf dauerhaft von den anderen Bereichen gesponsert werden.

Der Förderverein Kindergarten kauft Spielzeug oder Bastelmaterial. In welchem Bereich wäre dies zuzuordnen? Wäre ein Verkaufstand bei einem Fest (Kuchen) Zweckbetrieb oder Wirtschaftsbetrieb? Wo werden Spenden zugeordnet?

Kauf von Spielzeug ist ideeller Bereich.
Bastelmaterial kaufen und verkaufen ist Wirtschaftsbereich.
Spende ideeller Bereich.
Verkauf von Kuchen ist Wirtschaftsbereich.

Die Zuordnung der Beträge in einer Excel-Tabelle erfolgt „händig“. Es besteht keine Verknüpfung zu den Bereichen, oder?

Nein, die Beiträge müssen den Bereichen händig zugeordnet werden.

Was ist mit Rechnungen, die im neuen Jahr kommen, jedoch dem alten Jahr wirtschaftlich zuzuordnen sind?

Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden die tatsächlichen Ein- und Ausgaben aufgezeichnet. Bei Buchführungspflicht muss genau abgegrenzt werden.

Was bedeutet ideeller Bereich?

Ist der Mitgliederbereich, Mitgliedsbeiträge, Verbandsbeiträge alles was der Vereinszweck darstellt.

Ist es wie in der kaufmännischen Buchhaltung? Ist es ratsam, einen Kontenrahmenplan zu erstellen?

Ja, kann man machen. Bei Nutzung einer Software gibt diese dies vor. Wer Buchhaltung macht sollte einen Kontenrahmenplan haben.

Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen. Bei den Ausgaben ist das ganz klar, aber wie ist das mit Einnahmen? Ich bekomme bsp. bei einer Beitragseinzahlung eines Mitgliedes keinen Beleg, oder bei einer Spende schickt mir der Spender meistens keine Info, etc. Muss ich dann für alle jeweils einen „Eigenbeleg“ ausstellen?

Solange die Einnahmen über die Bank laufen und aus dem Text der Überweisung eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich handelt, dient der Bankauszug als Beleg.
Sollte jedoch wie bei einer Barzahlung nicht erkennbar sein, um welchen Vorgang es sich handelt, kann ein Eigenbeleg geschrieben werden.
In der Regel gibt man natürlich eine Quittung, wenn man Bargeld erhält und vermerkt darauf, von wem man das Geld für welchen Zweck bekommen hat

-KPW-