Das Kunsturhebergesetz betrifft die Personen, die auf dem Bild zu sehen sind. Ebenso ist dies der Fall bei dem EU-Datenschutzgrundverordnung, auch hier geht es, um die Personen, die auf den Fotos oder Videos zu sehen sind. Die Ersteller des Videos oder der Fotos finden ihre Rechte im Urheberrechtsgesetz.
FAKT: Für Vereine sind im Kunsturhebergesetz lediglich die §§ 22 und 23 relevant.