Grundsätzlich muss dies nicht schriftlich ergehen, aber die Beweislast für das Bestehen der Einwilligung liegt beim Verantwortlichen. Deshalb ist eine schriftliche Einwilligung immer vorzuziehen!
Bei Veranstaltungen kann der Hinweis auf das Fotografieren und Filmen während der Veranstaltung in Form eines Aushangs erfolgen. Auch im Rahmen der Einladung kann per Mail oder Brief mit einem zusätzlichen Anhang oder beim Kauf einer Eintrittskarte darauf hingewiesen werden.