Gibt es zur Informationspflicht eine Ausnahme?

Vereinsplatz WND

Ja, die gibt es, wenn es sich um eine Massenveranstaltung handelt, bei der es in einem unverhältnismäßigen Aufwand steht bzw. unmöglich ist, die Informationen zu erteilen. (Art. 14 Abs. 5 lit.b) DS-GVO)