Hierbei greift die Vermögensschadenhaftpflicht. Bei Risiken im Zusammenhang mit Vereinzweck, z.B. falsche Beratung, oder Veröffentlichungen, z.B. nicht zugelassene Bilder veröffentlicht wurden sowie bei Risiken im Zusammenhang mit Steuern und Spenden oder der Mittelverwendung.