Gefährdet eine Tombola die Gemeinnützigkeit?

Vereinsplatz WND

Die Tombola ist niemals ein Mittel der Zweckverwirklichung. Hierzu gibt es eine Sonderregelung in der Abgabenordnung in der angeordnet wird, dass Tombolen als Zweckbetrieb gelten. Sie muss nicht extra aufgeführt werden!