Besteht dieser Schadensersatzanspruch der Mitglieder gegen den Vorstand auch, wenn dieser nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung Pflichten verletzt haben?

Vereinsplatz WND

Nein, wenn die Mitgliederversammlung einen nicht rechtsmäßigen Beschluss gefasst hat, haftet der Vorstand gegenüber den Mitgliedern nicht dafür.