Muss der Datenschutzbeauftragte gemeldet werden?

Vereinsplatz WND

Sobald ein Verein einen Datenschutzbeauftragten einsetzt muss er über ein Formular auf der Seite der Datenschutzbehörde gemeldet werden. Ebenfalls müssen dort Änderungen oder Abmeldungen angezeigt werden.

Diese Person muss bezogen auf den Verein sowie das Datenschutzrecht, ausreichende Kenntnisse haben.

Die Person darf aus den eigenen Reihen gewählt werden, nicht aber Mitglied des Vertretungsberechtigten Vorstandes sein. Man kann auch eine externe Person beschäftigen.

Laut § 38 Abs. 1 BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter bennant werden soweit in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt ist.

FAKT: Wenn die Daten lediglich analog verarbeitet werden. Ist kein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

Das ist die Aufgabe des Datenschutzverantwortlichen. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass der Datenschutz angewandt wird

Der Datenschutzbeauftragte ist eine Person, die bestimmte Aufgaben hat. Sie ist nicht dazu da den Datenschutz einzuführen und umzusetzen. Seine Aufgabe ist die Kontrolle, ob der Datenschutz besteht.

Wenn die Kerntätigkeit des Vereins in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 besteht.

Nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO muss diese Datenschutzverletzung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden gemeldet werden. Die Meldung ist auf der Internetseite der Datenschutzbehörde, durch Ausfüllen eines Formulars zu tätigen.

Wenn über Internetseiten personenbezogene Daten erhoben werden, muss die Seite verschlüsselt sein. Das dies so ist, können Sie im Browser sehen. Wenn dort https:// steht und das davorstehende Schloss geschlossen ist. Ist die Verbindung verschlüsselt und Dritte können keine der erhobenen Daten abgreifen! Dies erfüllt dann die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 TTDSG.

Mitgliederlisten oder sonstige Daten dürfen nicht offen und für andere einsehbar „rumliegen“ lassen. Vor allem personenbezogene Daten sind verschlossen aufzubewahren. Vor allem bei der Verarbeitung im Internet ist dafür sorge zu tragen, dass ein Zugriff von außen unmöglich ist! Dazu gehört auch, dass der Rechner, auf dem die Daten aufbewahrt werden, regelmäßig upgedatet werden.