Es drohen Zivilrechtliche oder Rechtsfolgen nach Straf- oder Bußgeldvorschriften!
Ja, das ist möglich, sollte aber unbedingt schriftlich erfolgen und festgehalten werden!
FAKT: Bei der Nutzung von Bildern oder Filmen ist immer darauf zu achten, ob dies erlaubt ist. Vergewissern Sie sich immer, welche Voraussetzungen zur Verbreitung eines Werkes gegeben sind.
Ja, grundsätzlich besteht auch für kostenlose Bilder das Recht der Urhebernennung!
Das ausschließliche Nutzungsrecht erlaubt dem Inhaber unter Ausschluss aller anderer Personen (auch dem Urheber) das Bild zu nutzen. Das einfache Nutzungsrecht erlaubt es dem Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten das Werk zu nutzen. (§ 31 Abs. 2 UrhG)
Mittels Lizenzvertrags können Nutzungsrechte eingeräumt werden. Diese können auch beschränkt werden! Z.B. Zeitlich, Quantitativ (nur an bestimmten Fotos), Räumlich (Bspw. Nutzung nur in Deutschland), Inhaltlich (Bspw. nur für Presse), rechtlich (z.B. Verbot der Weiterübertragung oder Unterlizensierung).
Nein, Urheber kann nur sein, wer aufgrund einer menschlichen Handlung etwas persönlich-geistig erschafft.
Nach § 44 Abs. 1 UrhG ist das sogenannte Text und Data Mining erlaubt.
(Data-Mining = englisch data ‚Daten‘ und englisch mine ‚graben‘, ‚abbauen‘, ‚fördern‘) versteht man die systematische Anwendung statistischer Methoden auf große Datenbestände (insbesondere „Big Data“ bzw. Massendaten) mit dem Ziel, neue Querverbindungen und Trends zu erkennen. Solche Datenbestände werden aufgrund ihrer Größe mittels computergestützter Methoden verarbeitet. In der Praxis wurde der Unterbegriff Data-Mining auf den gesamten Prozess der sogenannten „Knowledge Discovery in Databases“ (englisch für Wissensentdeckung in Datenbanken; KDD) übertragen, der auch Schritte wie die Vorverarbeitung und Auswertung beinhaltet, während Data-Mining im engeren Sinne nur den eigentlichen Verarbeitungsschritt des Prozesses bezeichnet. Die Bezeichnung Data-Mining (eigentlich etwa „Abbau von Daten“) ist selbst irreführend, denn es geht um die Gewinnung von Wissen aus bereits vorhandenen Daten und nicht um die Generierung oder das Abgreifen von Daten selbst.[3] Die prägnante Bezeichnung hat sich dennoch durchgesetzt. Die reine Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von großen Datenmengen wird gelegentlich ebenfalls mit dem Buzzword Data-Mining bezeichnet. Im wissenschaftlichen Kontext bezeichnet es primär die Extraktion von Wissen, das „gültig (im statistischen Sinne), bisher unbekannt und potentiell nützlich“[4] ist „zur Bestimmung bestimmter Regelmäßigkeiten, Gesetzmäßigkeiten und verborgener Zusammenhänge“.[5] Fayad definiert es als „ein[en] Schritt des KDD-Prozesses, der darin besteht, Datenanalyse- und Entdeckungsalgorithmen anzuwenden, die unter akzeptablen Effizienzbegrenzungen eine spezielle Auflistung von Mustern (oder Modellen) der Daten liefern)
Dies ist abhängig vom Vertrag zwischen Fotografen und Auftraggeber, in diesem Fall, dem Vereinsmitglied.
Ja, die gibt es! Wenn z.B. in einem Pressebericht zwingend erforderlich ist, genau dieses Bild zu verwenden, weil es das einzige dieser Art ist, darf ich es als Beleg für diese Situation verwenden ohne den Urheber um Erlaubnis zu fragen.
Hiermit ist die Veröffentlichung und Zugänglichmachung Dritter, an jedem Ort und zu jeder Zeit im Internet gemeint.