Diese richtet sich nach dem Jahresentgeld jedes Einzelnen.
Kurzfristige Veranstalterhaftpflicht versichert währen einer Veranstaltung vom Aufbau bis zum Abbau Personen- und Sachschäden
Cyber-Eigenschaden kommt bei Mehrkosten des Vereins durch einen Hackerangriff auf
Vereinsgebäudeversicherung sichert die Wiederherstellung von Schäden ab zb. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und ggf. Elementarschäden wie Oberflächenwasser, Starkregen, Muren, Vulkanausbruch, Schneedruck und Erdbeben, auch Kosten für Abbruch-, Aufräumungs- oder Schutzarbeiten usw.
Inventarversicherung sichert Sportgeräte, Einrichtungsgegenstände und sonstige Mobilien innerhalb der Vereinsräumlichkeiten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, evlt. Glasbruch sowie hierdurch verursachte Kosten einer Unterbrechung des Vereinsbetriebs wenn dieser zu Ertrag führt.
Elektronikversicherung ist ein spezieller Versicherungsschutz für alle elektronischen Geräte für Kommunikations-, Bild- undTontechnik auch Rechner, Handy, Mess- und Regeltechnik bei Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäßem Gebrauch oder bei Diebstahl.
Instrumentenversicherung sichert das eigene, geliehene oder gemietete (beruflich, privat und auch durch ein Kind genutztes) Instrument in der „Allgefahrendeckung“ bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Abhandenkommen, eigenverschuldeten Schäden weltweit ab.
Jagd- und Sportwaffenversicherung schützt sämtliche zum Schießsport und zur Jagd verwendeten Waffen einschließlich deren Zubehör (Zielfernrohr, Schalldämpfer, Gewehrkoffer und Futteral) gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust.
Rechtsschutzversicherung für alle Vereinsmitglieder, die im Auftrag des Vereins tätig sind sind und in Verbindung mit dieser Tätigkeit eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch für die Mitglieder des Vorstandes. Diese Versicherung beinhaltet Verkehrs-, Arbeits-, Sozial-, Steuerrecht usw.
Dienstreisenrahmenversicherung/Dienstreisenkasko kommt für finanzielle Schäden, die einem Ehrenamtlichen im Falle eines Unfalls – auch mit dem eigenen PKW – entstehen.
Gruppenunfallversicherung sichert Mitglieder während ihrer Tätigkeit ab. Auch Personenschaden mit Spätfolgen wie Invalidität. Auch Bergungskosten, Krankenhaustagegeld oder Krankentransport.
Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft hier werden auch teilweise ehrenamtliche Personen umfasst. Z.B. Rettungsunternehmen, die mit Ehrenamtlern arbeiten
Kurzfristige Veranstalter-haftpflicht, Cyber-Eigenschaden, Vereinsgebäudeversicherung, Inventarversicherung, Elektronikver-sicherung, Instrumentenversicherung (Musikvereine), Jagd- und Sportwaffenversicherung, Rechtsschutz-versicherung, Dienstreisenrahmenversicherung/Dienstreisenkasko, Gruppenunfallversicherung, Gesetz-liche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
Diese Ansprüche sind nur über die D&O Versicherung versicherbar.
FAKT: Eine Kombination aus D&O Versicherung und Vermögensschadenhaftpflicht ist empfehlenswert umd den Verein und seine Vorstände gegen Vermögensschäden vollständig zu schützen!
Wenn einer Helfer bei den Vorbereitungen zu einer Veranstaltung verunfallt, greifen dessen private Unfallversicherung. Dennoch hätte er einen Anspruch gegenüber dem Verein. Deshalb ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ratsam.
Hierbei greift die Vermögensschadenhaftpflicht. Bei Risiken im Zusammenhang mit Vereinzweck, z.B. falsche Beratung, oder Veröffentlichungen, z.B. nicht zugelassene Bilder veröffentlicht wurden sowie bei Risiken im Zusammenhang mit Steuern und Spenden oder der Mittelverwendung.
Für den Fall, dass Vereinsvermögen veruntreut, oder falsche, per E-Mail geschickte Rechnungen bezahlt werden gibt es die Vertrauensschadenversicherung. Diese schützt das finanzielle Vereinsvermögen.
Bei Risiken im Zusammenhang mit Vereinsfesten oder Turnieren, bei Vereinsreisen, auf vereinseigenen Gebäuden und Flächen und bei Personen oder Sachschäden.
Nein, wenn die Mitgliederversammlung einen nicht rechtsmäßigen Beschluss gefasst hat, haftet der Vorstand gegenüber den Mitgliedern nicht dafür.
Jede Form der Pflichtverletzung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.