Nein, nur der, der den Schaden verursacht hat, ist zu Schadensersatz verpflichtet!
Wenn der Vorstand seine Pflicht verletzt oder mutwillig Kosten verursacht, ist er dem Verein zu Schadensersatz verpflichtet!
Ja, für eine steuerbegünstige Organisation darf man eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840,00 € steuerfrei erhalten.
FAKT: Wenn der Vorstand zum Ausführen eines Auftrages notwendige Aufwendungen hat, ist der Verein zum Aufwendungsersatz verpflichtet!
Grundsätzlich ist ein Vereinsvorstand zur ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet!
Ein Beschluss wird nach Abstimmung in der Vorstandsitzung durch Mehrheitsbeschluss gefasst.
Ein Mehr-Personen-Vorstand wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Grundsätztlich kann ein Vorstand auch aus nur einer Person bestehen! Je nachdem was in der Satzung steht.
Prüfen Sie die aktuell wirksamen Satzung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Finanzen des Vereins.
Nein! Hilfe darf man sich holen, doch muss man dafür sorge tragen, dass daraus kein Schaden entsteht!
Nein, das ist nicht möglich. Sollte der „Gehilfe“ etwas verschulden, ist das eigentliche Vorstandsmitglied nach § 278 verantwortlich.