Er darf nach der Abgabenordnung seine ganzen Mittel an jeden anderen Verein der wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt ist, weitergeben.
FAKT: Sollten die Vereinssatzung aus irgendeinem Grund geändert werden, empfiehlt es sich immer
darauf zu achten, dass durch die Änderung die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften weiterhin gewährt bleiben, bzw. eine falsch formulierte Satzung dahingehend zu ändern.