Gewerbliche Fotografien außerhalb des Journalismus = klassische Auftragsfotografien, Modell-fotograf, Schulfotograf, bei Fußballspielen, für nichtjournalistische Blogs, Bildnutzung durch Behörden, Bildnutzung für PR-Abteilung für Unternehmen etwa für reine Unternehmensdarstellung).

FAKT: Wenn eine Verarbeitung der Daten journalistischen Zwecken dient, ist keine Einwilligung oder Berechtigung im Sinne der Art. 6, 7 DS-GVO erforderlich. Dann sind aber die Einschränkungen der KUG zu beachten!