Veröffentlichungen im Rahmen der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit (Rundfunk, Presse, Online-Journalismus) wegen des sogenannten Medienprivilegs
Analoge Bilder, solange diese nicht durch Einscannen digitalisiert werden und nicht in einem strukturierten System verwaltet werden (System kann auch analog sein).
Veröffentlichung von Fotos, bei denen der Abgebildete verstorben ist.