Daten dürfen auch verarbeitet werden, wenn das Gesetz oder ein Vertrag sagt, dass diese Daten verarbeitet werden dürfen. (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO)
FAKT: Betroffene haben aber jederzeit die Möglichkeit und das Recht der Veröffentlichungen ihrer Daten zu widersprechen.
FAKT: Bei öffentlichen Veranstaltungen und öffentlich zugänglichen Räumen, wird immer davon ausgegangen, dass Besuchern klar ist, dass fotografiert oder gefilmt werden kann. Somit ist immer von einem überwiegenden Interesse des Fotografen auszugehen.