Wann ist eine Veröffentlichung unberechtigt?

Vereinsplatz WND

Zur Veröffentlichung bedarf es grundsätzlich einer Einwilligung des/der Abgebildeten §22 Satz 1 KUG

Liegt diese Einwilligung nicht vor, ist sie unberechtigt. Es sei denn, die Betroffenen haben eine Entlohnung bekommen, gilt dies als Einwilligung.