Lässt man sich in diesem Register als Gesellschaft eintragen, ist man verpflichtet die Bezeichnung „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ „eGbR“ zu führen. Wenn in einer eingetragenen Gesellschaft keine natürlich Person als Gesellschafter haftet, muss der Name eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet.