Welche Informationspflichten gibt es für die Betroffenen? Art. 13, 14 DS-GVO

Vereinsplatz WND

Die Betroffenen müssen informiert werden über:

  • für welchen Zweck die Fotos angefertigt werden
  • ob und ggf. wo die Fotos veröffentlicht werden
  • welche Betroffenen- und Widerspruchsrechte ihm zustehen und
  • wer für ihn Ansprechpartner der Verantwortlichen bei Datenschutzfragen ist.