Welche strafrechtliche neben zivilrechtliche Folgen kann ein Verstoß gegen die §§ 22,23 Kunsturheberrecht haben?

Vereinsplatz WND

Wer ein Foto entgegen der §§ 22, 23 verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 33 KUG).