Wer haftet, wenn ein Vorstandsmitglied, im Auftrag des Vereins einen Schaden verursacht?

Vereinsplatz WND

In diesem Falle haftet der Verein. Schäden, wie z.B. Verschmutzungen oder Beschädigungen von Dingen während eines offiziellen Besuchs z.B. als Gratulant beim Geburtstag eines Vereinsmitgliedes oder einer anderen Person.