Seit wann gibt es den Datenschutz?

Vereinsplatz WND

Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch entscheiden darf, was, ob und wofür seine Daten verwendet werden. Dies gehört zum Grundrecht eines jeden Menschen, verankert im Grundgesetzt Art. 2 Abs. 1 GG der besagt: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.