Gibt es Einschränkungen des Rechts auf „informelle Selbstbestimmung“?

Vereinsplatz WND

Das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gilt, solange er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Art. 2 Abs. 1 GG