Verantwortlich im eigentlichen Sinne ist der Verein, nicht der Vorstand! Da der Verein aber selbst nichts tun kann und deswegen nach dem Gesetz einen Vorstand hat, ist derjenige, der sich darum kümmern muss, dass der Verein seine Verantwortlichkeitspflichten erfüllt, der Vorstand. Hier ist der vertretungsberechtigte Vorstand gemeint.