Das Gesetz schreibt nicht vor, dass ein Vereinsvorstand überhaupt Protokolle über seine Sitzungen führen muss. Allerdings kann die Satzung des Vereins vorsehen, dass auch über die Sitzungen des Vorstands Protokolle zu führen sind. In diesem Fall müssen sie auch geführt werden. Enthält die Satzung jedoch keine weiteren Vorgaben bezüglich des Inhalts des Protokolls, der Vorstandssitzung, dann müssen in dem Protokoll lediglich die gefassten Beschlüsse mit dem entsprechenden Stimmenergebnis festgehalten werden. Damit die Beschlussfassung nachvollziehbar ist, muss das Protokoll natürlich auch die Namen der Teilnehmer und den Termin der Vorstandssitzung enthalten.