Muss der Verein mit seinen Übungsleitern, wenn diese ehrenamtlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale tätig sind, einen Vertrag schließen?

Vereinsplatz WND

Rechtlich erforderlich für die Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrages ist eine schriftliche Vereinbarung über das Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein nicht. Eine mündliche Absprache genügt. Es empfiehlt sich aber generell, nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch aus Beweisgründen, mit den Übungsleitern schriftliche Verträge zu schließen.

Hier gehts zum Mustervertrag für Übungsleiter:

https://vereinsplatz-wnd.de/unser-angebot/toolbox/22-uebungsleiterpauschale