Hauptpflicht des Beauftragten ist die Besorgung des übertragenen Geschäfts, und zwar im Zweifel persönlich und in einer gewissen Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit aber gemäß den Vereinbarungen, Vorgaben und Weisungen der Mitgliederversammlung. Vor allem muss er die Interessen des Vereins wahrnehmen und sich gegenüber dem Verein loyal verhalten. Für ihm übergebenen Sachen hat der Vorstand die Pflicht zur Bewahrung und Obhut. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte des Vereins am Laufen zu halten.