Spenden sind Ausgaben, die von Steuerpflichtigen freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung der gesetzlich festgelegten Zwecke geleitet werden. Für ihre Abgrenzung von Betriebsausgaben ist die Motivation des Zuwendenden (Spenders) entscheidend.

(Bestätigung des Senatsurteils vom 25.11.1987 I R 126/85, BFHE 151, 544 BStBl II 1988, 220)

(BFH, Urteil vom 12.09.1990, Az. I R 65/86)

TIP: Spenden/Schenkung werden nur anerkannt, wenn sie im steuerbegünstigten Bereich der Körperschaft eingesetzt werden! Z. B. vom Metzger geschenkte Würste für eine Veranstaltung gehören nicht zum steuerbegünstigen Bereich. Es kommt darauf an, ob der Verein mit den Würsten Geld verdient, oder z.B. beim Trainingscamp für die teilnehmenden Mitglieder zum direkten Verzehr grillt. Wenn aus der Spende/Schenkung ein Erlös heraus geht gehört sie nicht zum steuerbegünstigten Bereich. Wenn die Spende/Schenkung direkt verzehrt wird gehört sie zum steuerbegünstigten Bereich.