Mitgliedbeiträge in einem Naturschutz- oder Bildungsvereine z.B., können steuerrechtlich als Spende gelten gemacht werden. Nicht aber die Mitgliedbeiträge die den Sport fördern! Wenn für diese Beiträge Spendenquittungen ausgestellt würden, gefährdet dies die Gemeinnützigkeit des Vereins und könnte zu einer Strafhaftung des Vereins führen.