Bei Ausscheiden eines Vorstands müssen alle Vereinsunterlagen, Kontobücher, Niederschriften, Computer usw. dem Verein zurückgegeben werden. Hierzu zählen auch z.B. Gedenkteller oder sonstige Dinge, die ein anderer Verein einem Vorstandsmitglied überreicht hat. Hierzu besteht ein gesetzlicher Anspruch. § 667 BGB