Die Mietgliederversammlung! Aber nur dann, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde:
- eine „kritische“ Entlastung muss in der Einladung angekündigt gewesen sein
- bei der Abstimmung muss der entsprechende Beschluss gefasst werden
- eine Stimme mehr Ja als Nein – und die zu Entlastenden dürfen nicht mit abstimmen.