Ab wieviel Jahren kann ich in den Vorstand eines Vereins?

Vereinsplatz WND

Wer in einem Vorstand tätig sein darf, richtet sich nach den Bestimmungen über die Geschäftsfähigkeit im BGB.

Ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr ist ein Mensch beschränkt geschäftsfähig. Stimmen die gesetzlichen Vertreter zu, so kann ab diesem Alter auch eine Vorstandstätigkeit ausgeübt werden.