Altersrichtlinie ehrenamtliche Tätigkeit

Vereinsplatz WND

Grundsätzlich ist ein ehrenamtliches Engagement bereits für Kinder und Jugendliche möglich. Rechtlich gibt es hierfür keine starre Altersgrenze. Entscheidend ist, dass Jugendschutz- und Arbeitsschutzbestimmungen beachtet werden. 

Wichtige Punkte dabei sind:

  • Einverständnis der Eltern: Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Altersgerechte Aufgaben: Tätigkeiten müssen dem Alter entsprechen und dürfen nicht gefährlich oder überfordernd sein. Für 12-Jährige eignen sich eher unterstützende Aufgaben, z. B. bei Spielen, Bastelangeboten oder kleineren Organisationshilfen.
  • Aufsicht: Jugendliche dürfen nicht alleinverantwortlich eingesetzt werden. Eine erwachsene Aufsichtsperson muss stets vorhanden sein. 


Regelung des Versicherungsschutzes: 

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Minderjährige Ehrenamtliche, die im Auftrag Ihres Jugendbüros tätig sind, gelten als sogenannte „Wie-Beschäftigte“ nach dem SGB VII und sind damit automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für Schäden gegenüber Dritten greift die Haftpflichtversicherung des Trägers, nicht die private Haftung des Kindes. 

Fazit:

Ein ehrenamtlicher Einsatz mit 12 Jahren ist grundsätzlich möglich, wenn die genannten Rahmenbedingungen eingehalten werden.