Die wichtigste Rechtsgrundlage für die erlaubte Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Buchstabe b in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO. Hier heißt es: Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn die konkrete Verarbeitung dieser Daten, für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
FAKT: Immer, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, ist diese Verarbeitung erlaubt und man benötigt keine weitere Einwilligung.