Darf der Verein bei einer Versammlung verkünden, dass er die Getränke übernimmt und ein Imbiss bereitsteht

Vereinsplatz WND

Solange dies im angemessenen Rahmen liegt, gibt es damit beim Finanzamt keine Probleme. (z.B. Würsten und Kartoffelsalat und übliche Getränke. NICHT ANGEMESSEN: z.B. Austern und Champagner)

FAKT: Wenn Sie sich über die Angemessenheit nicht sicher sind, können Sie beim Finanzamt in Saarbrücken nachfragen. Unter Angabe Ihrer Steuernummer und Ihres Vorhabens ist das Finanzamt verpflichtet Ihnen eine Auskunft zu geben!