Das kommt auf den Satzungszweck an. Wenn z.B. ein Sportverein Vereinsvermögen an Hilfsbedürftige verschenkt, ist dies keine zweckentsprechende Mittelverwendung. Da der Satzungszweck die Förderung des Sports und nicht die Unterstützung Hilfsbedürftiger ist, handelt es sich dabei um eine Pflichtverletzung!