Darf ein Nicht-Vorstandsmitglied auch Geschäfte abschließen?

Vereinsplatz WND

Der Vorstand kann auch Personen bevollmächtigen Verträge abzuschließen. Er kann den Rahmen der Vollmacht beschränken. Wenn sich diese Abschlüsse in dem vorgegebenen Rahmen bewegen, sind sie gültig!