Es kommt darauf an, wie die Kameras ausgerichtet sind und wann aufgezeichnet wird. Zur Einbruchsicherung reicht es aus, nur die Stelle/n am Vereinsheim zu überwachen bei denen eingebrochen werden kann und wenn das Vereinsheim nicht von den Mitgliedern oder sonstigen Personen frequentiert wird, also geschlossen ist. Dann ist eine Videoüberwachung erlaubt.