Dürfen Mitglieder eine Vergütung erhalten?

Vereinsplatz WND

Natürlich darf ein Mitglied (auch wenn er Vorstandsmitglied ist) für z.B. Übungsleiter-/Trainertätigkeit eine Vergütung erhalten.

FAKT: Ehrenamts- oder Aufwandspauschalen nur im angemessenen Rahmen und nur mit Satzungsregelung!

FAKT: Nach § 665 BGB ist die Mitgliederversammlung berechtigt dem Vorstand Weisungen zu erteilen!