Natürlich darf ein Mitglied (auch wenn er Vorstandsmitglied ist) für z.B. Übungsleiter-/Trainertätigkeit eine Vergütung erhalten.
FAKT: Ehrenamts- oder Aufwandspauschalen nur im angemessenen Rahmen und nur mit Satzungsregelung!
FAKT: Nach § 665 BGB ist die Mitgliederversammlung berechtigt dem Vorstand Weisungen zu erteilen!