Dürfte ein Vorstand von einer Weisung der Mitgliederversammlung abweichen?

Vereinsplatz WND

Der Vorstand darf von diesen Weisungen abweichen, wenn anzunehmen ist, dass die Mitgliederversammlung mit der Abweichung einverstanden sein wird. Diese Entscheidung des Vorstands muss dieser – vor der Abweichung der Mitgliederversammlung mitteilen und deren Entscheidung abwarten, es sei denn der Aufschub wäre mit Gefahr verbunden.

FAKT: Die Abweichung von einer Weisung der Mitgliederversammlung ohne deren Zustimmung ist eine Pflichtverletzung!

TIP: Wenn Vereinssatzung flexibel gestaltet und die Mitgliederversammlung diese genehmigt, hat der Vorstand mehr Handlungsspielraum.