Der Vorstand darf von diesen Weisungen abweichen, wenn anzunehmen ist, dass die Mitgliederversammlung mit der Abweichung einverstanden sein wird. Diese Entscheidung des Vorstands muss dieser – vor der Abweichung der Mitgliederversammlung mitteilen und deren Entscheidung abwarten, es sei denn der Aufschub wäre mit Gefahr verbunden.
FAKT: Die Abweichung von einer Weisung der Mitgliederversammlung ohne deren Zustimmung ist eine Pflichtverletzung!
TIP: Wenn Vereinssatzung flexibel gestaltet und die Mitgliederversammlung diese genehmigt, hat der Vorstand mehr Handlungsspielraum.