Ein Verein hat uns gefragt: In der Fachliteratur wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es explizit in der Satzung verankert werden muss, wenn ein Vorstandsmitglied eine Ehrenamtspauschale bekommen soll. Was ist aber mit Ehrenamtlern – Mitglied oder kein Mitglied–, die nicht Vorstandsmitglieder sind und über die Ehrenamtspauschale vergütet werden sollen? Muss das dann auch grundlegend in der Satzung verankert sein?
Nein. Nur Vergütungen für die Vorstandstätigkeit erfordern wegen der Einschränkung des § 27 Abs. 3 BGB eine Satzungserlaubnis. Bei allen anderen ist nur darauf zu achten, dass die Satzung Vergütungen nicht verbietet – etwa in Form einer Ehrenamtlichkeitsklausel. Einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Ehrenamtler und Verein bedarf es aber schon.