In welchem Bereich soll „Notenliteratur“ verbucht werden?

Vereinsplatz WND

Die Notenliteratur kann drei Bereiche umfassen:
Ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Da davon auszugehen ist, dass der Verein aus Spaß an der Freud musiziert (für sich und kostenlos für andere Vereine) und die eigenen Konzerte gegen Entgelt (Zweckbetrieb) und ein Engagement durch einen Dritten gegen Bezahlung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) sich in Grenzen halten, ist das Notenmaterial idR dem ideellen Bereich zuzuordnen.