Ist eine steuerbefreiende Selbstanzeige – sinnhaft?

Vereinsplatz WND

Wurden im Verein in der Vergangenheit – aus welchen Gründen auch immer – steuerliche Sachverhalte falsch erklärt, ist an eine Selbstanzeige zu denken, die strafbefreiend wirkt.
Wichtig zu wissen: Für die Möglichkeit, eine Selbstanzeige abzugeben, stellt die Prüfungsanordnung
eine Zäsur dar. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung entfaltet Sperrwirkung.

Kurzum: Vor Beginn der Betriebsprüfung kann man keine Selbstanzeige mehr stellen. Besteht also Korrekturbedarf, muss vorsorglich gehandelt werden. Die Anordnung einer Betriebsprüfung darf nicht abgewartet werden.

Wichtig

Sperrwirkung geht nur von einer schriftlichen Prüfungsanordnung aus. Mündliche oder telefonische Ankündigungen der Prüfung führen noch keine Sperre herbei. In der Praxis kündigen Betriebsprüfer beabsichtigte Prüfungen nicht selten telefonisch an und möchten einen Termin für deren Beginn abstimmen. Dies eröffnet kurzfristig die Möglichkeit, eine Selbstanzeige in Betracht zu ziehen. Erforderlich sind sofortige Maßnahmen, da die schriftliche Prüfungsanordnung nicht lange auf sich warten lassen wird. Die Sperrwirkung gilt nur für den Prüfungszeitraum und die von der Prüfung umfassten Steuerarten. Für Zeiträume vor oder nach der angeordneten Prüfung ist eine Selbstanzeige weiterhin möglich.